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Kultur im toten Winkel: Warum der Balkan vom Radar der GEMA ignoriert wird. Von Eda Zari

Sep 27
3 min read

Wer sich der Musik verschreibt, glaubt zunächst an eine universelle Grammatik. Töne kennen keine Grenzkontrollen, Rhythmen scheren sich nicht um Zölle, und eine Melodie entfaltet ihre Resonanz im Konzerthaus zu Tirana mit derselben existentiellen Wucht wie in der Elbphilharmonie. Doch sobald das letzte Crescendo verhallt und das Instrument verstummt, offenbart sich die Welt hinter der Bühne als ein hochgradig asymmetrisches, geopolitisches Konstrukt. Kunst mag grenzenlos sein - ihre Verwertung ist es nicht.


Als in Deutschland lebende und international arbeitende Künstlerin habe ich mich vor Jahren mit vollem Bewusstsein für die GEMA entschieden. Es war das Bekenntnis zu einer Institution, die einst als ein Meilenstein europäischer Aufklärung entstand: die Verwandlung des freien künstlerischen Geistes in ein geschütztes, einklagbares Recht. Ein System, das auf der noblen Prämisse fußt, dass geistiges Eigentum kein Almosen ist, sondern der materielle Boden, auf dem kulturelle Autonomie überhaupt erst gedeiht.

Tritt man jedoch eine Konzertreise in den südöstlichen Raum unseres Kontinents an – nach Albanien, in den Kosovo oder nach Nord Mazedonien -, wird man Zeuge einer eigentümlichen dialektischen Bruchlinie. Auf dem Papier regiert die vollendete Harmonie des Völkerrechts: die Berner Übereinkunft, die CISAC-Gegenseitigkeitsverträge, das Territorialitätsprinzip.



Die architektonische Kette des internationalen Urheberrechts beansprucht universelle Geltung:

·       Eine albanische Verwertungsgesellschaft wie ALBAUTOR ist gesetzlich (gemäß dem albanischen Urheberrechtsgesetz Nr. 35/2016) und bilateral mandatiert, bei Konzerten auf heimischem Boden die Vergütungen für GEMA-geschütztes Repertoire einzuziehen.

·       Diese Tantiemen müssen, begleitet von den akribisch eingereichten Setlisten, treuhänderisch nach Deutschland transferiert werden.

·       Die GEMA schüttet den Ertrag an ihre Urheber aus.


Soweit das Versprechen einer gerechten Verflechtung.


Doch die empirische Realität gleicht einer strukturellen Aphasie - einem kollektiven Verstummen. Der Fluss des Geldes und der Anerkennung ist keine pulsierende Arterie, sondern eine Einbahnstraße. Spielt ein Künstler aus dem Balkan auf einer deutschen Bühne, greift der bürokratische Apparat der GEMA mit gewohnter preußischer Akribie:

Jeder Takt wird erfasst, jeder Cent lizenziert und transferiert. Bewegt man sich jedoch in die Gegenrichtung, versickert das Recht im Niemandsland. ALBAUTOR ignoriert seit Jahren mit systematischer Nonchalance die Pflicht zur Abrechnung, Dokumentation und Weiterleitung von Live-Tantiemen. Das geistige Schaffen deutscher Urheber wird konsumiert, applaudiert – und im buchhalterischen Äther aufgelöst.


Man könnte dies als lokales Defizit abtun, als die notorischen Kinderkrankheiten junger Transformationsgesellschaften. Doch die eigentliche philosophische und kulturpolitische Krise liegt tiefer. Sie liegt im blinden Fleck unserer eigenen Verwertungsgesellschaft.


Die GEMA schaut weg.

Anstatt ihre vertraglichen Prüf-, Kontroll- und Audit-Rechte gegenüber der Schwestergesellschaft am Balkan mit der Härte durchzusetzen, die man von einem Treuhänder erwarten muss, regiert in den Münchener und Berliner Zentralen eine bequeme Lethargie. Dahinter verbirgt sich ein zynischer ökonomischer Kalkül, der dem Ethos des Verwertungsgesellschaftengesetzes diametral widerspricht: Weil die Märkte in Tirana, Prishtina oder Skopje quantitativ klein sind, „lohnt“ sich der juristische und administrative Konflikt schlicht nicht.

Hier offenbart sich der schleichende Verrat an der Treuhandpflicht (§§ 9, 51 ff. VGG). Der gesetzliche Wahrnehmungszwang unterscheidet nicht zwischen ertragreichen metropolitanen Kernmärkten und der Peripherie. Wenn eine Verwertungsgesellschaft anfängt, den Schutz des Urhebers an Rentabilitätsmargen zu koppeln, verlässt sie den Boden des Solidaritätsprinzips und mutiert zu einem reinen Finanzdienstleister der ohnehin Etablierten.


Die groteske Konsequenz: Wir Urheber werden gezwungen, uns in unbezahlte Privatdetektive unseres eigenen Werks zu verwandeln. Wir recherchieren Verträge, laufen Setlisten hinterher, mahnen Veranstalter und fordern Nachweise ein – genau jene Arbeit verrichtend, für die wir eine Institution mandatieren und über Abzüge bezahlen.


Das berührt fundamentale Fragen der europäischen Kulturdiplomatie: Wie glaubwürdig ist die europäische Wertegemeinschaft, wenn sie im Kleinen - im Schutz des geistigen Eigentums - duldet, dass an ihren Außengrenzen rechtsfreie Räume institutionalisiert werden? Kultureller Austausch degeneriert zur Farce, wenn er nicht von gegenseitigem Respekt für die materielle Existenz der Kunstschaffenden getragen wird.


Das Urheberrecht ist kein exklusives Privileg wohlhabender Kernmärkte. Es ist unteilbar.

Wenn Kulturpolitik mehr sein will als Sonntagsreden und Verwertungsgesellschaften mehr als bloße Verwalter etablierter Pfründe, dann müssen wir den toten Winkel Europas ausleuchten. Es bedarf einer unmissverständlichen Doppelstrategie: ALBAUTOR muss durch internationalen Druck und Androhung des Entzugs der CISAC-Repräsentanz gezwungen werden, die lückenlose Erfassung und Ausschüttung vorzunehmen. Und die GEMA muss unverzüglich eine aktive Prüf- und Kontrollkommission für den Balkanraum einsetzen.


Denn der Wert der Kunst misst sich nicht an der Größe des Marktes, auf dem sie erklingt – und die Treuepflicht eines Treuhänders gilt ausnahmslos für jeden einzelnen Takt, jeden einzelnen Cent und jeden einzelnen Menschen, der sein Leben dem Erschaffen von Musik verschrieben hat.



27.09.2026, © 2026 Eda Zari. All rights reserved.


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